
Einreisebestimmungen mit Hund in Europa
Wichtiger Hinweis: Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert – Regelungen können sich aber kurzfristig ändern. Bitte prüfe vor der Reise die aktuellen Vorschriften bei der zuständigen Botschaft oder dem Zoll, besonders bei bestimmten Rassen.
Das brauchst du für jede Reise mit Hund
Egal ob Kurztrip nach Italien oder großer Sommerurlaub an der kroatischen Küste – wer mit Hund reist, muss ein paar grundlegende Dinge im Gepäck haben. Die gute Nachricht: Innerhalb der EU gelten einheitliche Regeln, die gut planbar sind. Hier findest du alles, was du für eine reibungslose Einreise wissen musst.
EU-Heimtierausweis
Der blaue EU-Heimtierausweis ist das wichtigste Dokument für jede Reise mit deinem Hund in Europa. Er enthält alle relevanten Angaben zu deinem Tier: Mikrochipnummer, Impfnachweise und persönliche Daten. Erhältlich beim Tierarzt – am besten rechtzeitig vor der Reise beantragen.
Tollwutimpfung
Eine gültige Tollwutimpfung ist Pflicht für die Einreise in fast alle europäischen Länder. Bei der Erstimpfung gilt eine Wartezeit von 21 Tagen vor der Abreise. Auffrischungsimpfungen innerhalb der Gültigkeitsdauer sind sofort wirksam. Die Impfung muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein.
Mikrochip (ISO-Norm)
Alle Hunde müssen mit einem ISO-konformen Transponder (ISO 11784/11785) gekennzeichnet sein. Die 15-stellige Chip-Nummer muss im EU-Heimtierausweis eingetragen und lesbar sein. Ohne Mikrochip ist eine Einreise in EU-Länder nicht möglich.
Maximal 5 Tiere
Pro Reisenden dürfen maximal 5 Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitreisen – sofern es sich um eine private, nicht-kommerzielle Reise handelt. Bei mehr als 5 Tieren gelten gewerbliche Einfuhrvorschriften und es sind zusätzliche Genehmigungen nötig.
Welpenregelung
Welpen können frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Zuzüglich der 21-tägigen Wartezeit bedeutet das: Welpen dürfen frühestens mit 15 Wochen in EU-Länder einreisen. Manche Länder haben strengere Regeln – vorab informieren lohnt sich.
Bandwurmbehandlung
Einige Länder – darunter Norwegen, Großbritannien, Irland, Finnland und Malta – verlangen eine nachgewiesene Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis). Diese muss 1–5 Tage vor der Einreise erfolgen und im EU-Heimtierausweis dokumentiert sein.
Transitländer-Regel
Wer mit dem Auto oder Zug reist, durchquert oft mehrere Länder – und genau das ist entscheidend: Die Einreisebestimmungen aller Transitländer müssen eingehalten werden, nicht nur die des Ziellandes. Wer beispielsweise über Dänemark nach Norwegen fährt, muss auch die dänischen Rasseverbote beachten. Immer die gesamte Route im Voraus prüfen!
Antikörpertest: wann nötig?
Für EU-Reisen und die meisten europäischen Länder (Schweiz, Norwegen, Kroatien usw.) ist dieser Test nicht nötig. Der FAVN-Test wird nur für wenige Drittländer verlangt – in Europa z.B. Türkei und Island. Kosten: ca. 50–100 €, frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung. Bei positivem Ergebnis (≥ 0,5 IU/ml) und lückenloser Impfung gilt er lebenslang.
Mehrjährige Tollwutimpfungen
In der EU sind 3- oder 4-Jahres-Tollwutimpfstoffe offiziell anerkannt – auch wenn manche Tierärzte aus Gewohnheit jährlich impfen. Für die Einreise gilt die im EU-Heimtierausweis eingetragene Gültigkeitsdauer. Solange dieser Eintrag aktuell ist, ist die Impfung rechtlich gültig – unabhängig davon, wie häufig euer Tierarzt impft.
Einreisebestimmungen nach Land
Zusätzlich zu den allgemeinen EU-Regeln hat jedes Land eigene Vorschriften – von Rasselisten über Leinenpflichten bis zu speziellen Behandlungsnachweisen. Klicke auf ein Land, um alle Details zu sehen.
